Auf ein neues deutliches Spitzenergebnis konnten sich heute die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände bei den Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich 2023 einigen. Insgesamt rund 11,32 Mrd. Euro stellt der Freistaat Bayern im Jahr 2023 für seine Kommunen zur Verfügung. Obwohl die Haushaltslage des Freistaats weiter höchst angespannt ist, wird das Vorjahresergebnis von 10,56 Mrd. Euro sogar deutlich übertroffen. "Der Freistaat bleibt ein sicherer Anker für seine Kommunen, die so viel Geld erhalten, wie niemals zuvor", freut sich MdL Max Gibis über dieses Ergebnis.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Schlüsselzuweisungen deutlich um 6,7 Prozent und damit um 267 Mio. Euro auf rund 4,27 Mrd. Euro ansteigen. "Das ist ein Beitrag zur Stabilisierung kommunaler Haushalte in Zeiten steigender Ausgabeverpflichtungen", so Gibis. "Außerdem ist es gelungen, die Förderung für den Bau von Schulen und Kindertagesstätten auf hohem Niveau zu erhalten." So steht für den kommunalen Hochbau, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, wie im Vorjahr gut eine Milliarde Euro zur Verfügung. Gleichzeitig verbleiben die Mittel für die Krankenhausfinanzierung (643 Mio. Euro) und die Investitionspauschale (446 Mio. Euro) auf dem hohen Vorjahresniveau.
Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2023 insgesamt 115 Mio. Euro zur Verfügung. Damit können über den regulären Etat (85 Mio. Euro) hinaus weitere 30 Mio. Euro an die Gemeinden verteilt werden. Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2023 auf dem Vorjahresniveau von 120 Mio. Euro fortgeführt. "Diese dienen der zielgenauen Unterstützung von besonders finanzschwachen und konsolidierungswilligen Gemeinden und nützen vor allem unseren Kommunen im Bayerischen Wald", so MdL Max Gibis. Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis werden im Jahr 2023 auf dem hohen Niveau von 850 Mio. Euro fortgeführt.
Die Zuweisungen an die Bezirke betragen wie im Vorjahr 706,5 Mio Euro. 2023 profitieren die Bezirke darüber hinaus von der Gewerbesteuerkompensation, die der Freistaat den Gemeinden im vergangenen Jahr nochmals gewährt hat. Diese wird 2023 in die Bemessungsgrundlage der Bezirksumlage einbezogen und stabilisiert damit die Umlagegrundlagen. "Davon profitieren im Übrigen auch die Landkreise bei der Kreisumlage", so Gibis.
Abschließend betont Max Gibis jedoch noch, dass der Staatshaushalt sowie auch die Haushalte der Kommunen krisenbedingt unter hohem Druck stehen. "Daher muss auch der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderung leisten", so Gibis. "So ist beispielsweise ein weiterer Ausgleich für die Mehraufwendungen von Staatund Kommunen für Asylbewerber und Geflüchtete aus der Ukraine sowie ein Schutzschirm für die kommunalen Stadtwerke zur Absicherung der kommunalen Energieversorgung notwendig.“