ENERGIE-HÄRTFALLHILFEN AUF DEN WEG GEBRACHT

CSU-Fraktion ermöglicht schnelle Auszahlung

14.12.2022

Der Bayerische Ministerrat hat Eckpunkte für ein bayerisches Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe (EHFH) für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Damit schafft der Freistaat Planungssicherheit – während die Härtefallhilfen des Bundes weiterhin unklar sind. Zusätzlich hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag per Dringlichkeitsantrag ermöglicht, die Härtefallhilfen des Freistaates Bayern bereits vor Verkündung des Haushalts 2023 schnell auf den Weg zu bringen."Wir brauchen schnelle Hilfe in Zeiten expoldierender Energiepreise", kommentierte MdL Max Gibis die Vorstöße von Kabinett und Fraktion.

Konkret geht es um ein Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro, mit dem bei drohender Existenzgefährdung finanzielle Lücken der Bundeshilfen geschlossen werden sollen. "Der Bund muss jetzt endlich aufs Gaspedal drücken und die versprochenen finanziellen Hilfen zügig auf den Weg zu bringen. Die Menschen brauchen Planungssicherheit und konkrete Lösungen für die stark gestiegenen Energiepreise. Denn: Erst wenn die Details der Bundeshilfen klar definiert sind, kann Bayern seine eigenen Hilfspakete final ausgestalten", so MdL Max Gibis. Auch wenn die Härtefallhilfen des Bundes weiter auf sich warten lassen, hat der Freistaat Bayern bereits seine Eckpunkte des Programms, das noch im Januar 2023 starten soll, festgelegt. Bayern wird dazu auch eine eigene Antragsplattform verwenden, da der Bund keine zentrale Lösung zur Verfügung stellen will.

Die Energie-Härtefallhilfe (kurz:EHFH) sieht grundsätzlich sowohl eine Unterstützung für nicht-leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel und Flüssiggas als auch für leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme vor. Antragsberechtigt sollen kleine und mittelständische Unternehmen sein (KMU) unabhängig von Rechtsform und Branche und einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte. Diese wird vermutet, wenn der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Notwendig ist zudem eine positive Liquiditätsvorausschau.

Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z.B. Steuerberater, gestellt werden. Die genauen Antragsmodalitäten werden aktuell noch ausgearbeitet. Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Pellets oder Flüssiggas greift die Förderung bereits ab Oktober 2022. Es gilt eine Höchstgrenze von 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. 250.000 Euro für Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Billigkeitsleistungen aus anderen Programmen (z.B. KMU-Härtefallregelung des Bundes) reduzieren die Höchstgrenze entsprechend. Verbundene Unternehmen dürfen nur einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund stellen. Grundsätzlich gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 6.000 Euro.

"Über die Gewährung der Hilfen wird eine speziell einberufene Härtefallkommission entscheiden. Die Abwicklung übernimmt – wie bei den Corona-Härtefallhilfen – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern", informierte MdL Max Gibis abschließend.